BVPPT e.V.
Berufsverband für Beratung, Pädagogik & Psychotherapie e.V.
Professional Association for Counseling, Education & Psychotherapy e.V.
Schubbendenweg 4
52249 Eschweiler
Telefon: + 49 2403 83 90 59
Fax: +49 2403 2 04 47
Email: kontakt@bvppt.org
Internet: bvppt.org
Satzung
§ 1
Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verband führt den Namen:
BVPPT Berufsverband für Beratung, Pädagogik & Psychotherapie
Professional Association for Counseling, Education & Psychotherapy
Nach Eintragung führt der Verband den Zusatz e.V.
Der Verband ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Eschweiler einzutragen.
Er hat seinen Sitz in Eschweiler. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Folgenden wird der Verband mit BVPPT abgekürzt.
§ 2
Der BVPPT ist ein Berufsverband.
Er ist die berufsständische Vertretung der Counselor / Pädagogisch-Therapeutischen BeraterInnen.
Seine Ziele sind insbesondere:
- Die Wahrnehmung allgemeiner ideeller Belange der Angehörigen des Berufsstandes
- Sicherung und Weiterentwicklung eines Qualitätszirkels mit professionellem Profil
- Ermöglichen eines Erfahrungsaustausches im Berufsfeld durch Kolloquien/Konferenzen
- Einrichtung von Arbeitskreisen zur kollegialen Supervision und Qualitätskotrolle
- Die weitere wissenschaftliche Begründung des Fachgebietes
- Förderung von Publikationen zum Fachgebiet
Der BVPPT kann Kooperationsverträge mit Ausbildungsinstituten abschließen, die die Aus- und Fortbildung Counselor / Pädagogisch-Therapeutischer BeraterInnen zum Ziel haben.
§ 3
Mitgliedschaft
3.1 Ordentliches Mitglied des BVPPT kann werden, wer das Graduierungsverfahren bei einem der kooperierenden Ausbildungsinstitute erfolgreich abgeschlossen hat oder in Ausnahmefällen seine Qualifikation anderweitig nachgewiesen hat. Ordentliche Mitglieder sind berechtigt, die Zusatzbezeichnung Counselor grad. / Pädagogisch-Therapeutische(r) BeraterIn (BVPPT) zu führen.
3.2 Vorläufiges Mitglied des BVPPT kann werden, wer bei den kooperierenden Mitgliedsinstituten eine mindestens dreijährige pädagogisch-therapeutische Grundausbildung/Weiterbildung begonnen bzw. abgeschlossen hat. Vorläufige Mitglieder sind berechtigt, die Zusatzbezeichnung Counselor / Pädagogisch-Therapeutische(r) BeraterIn (BVPPT) in Ausbildung zu führen.
3.3 Vorläufiges Mitglied kann außerdem werden, wer eine vergleichbare Grundausbildung/Weiterbildung bei einem nichtkooperierenden Institut abgeschlossen hat.
3.4 Mitglieder des Verbandes verpflichten sich:
- zur fortlaufenden kollegialen Supervision
- zur regelmäßigen Fortbildung
- zur Einhaltung der Ethiklinien
3.5 Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Ehrenmitgliedschaft einzelnen Personen verliehen werden, die sich besondere Verdienste bei der Umsetzung des Verbandzwecks erworben haben.
3.6 Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu stellen. Über die Mitgliedschaft entscheidet der BVPPT-Vorstand.
§ 4
Mitgliedsbeitrag
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Er ist im Januar eines Jahres zur Zahlung fällig.
§ 5
Auflösung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft erlischt auch die Zusatzbezeichnung im Sinne des §3.1 der Satzung. Ein Mitglied kann auf Beschluss des BVPPT-Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn er/sie
- den Zielen des BVPPT zuwider handelt,
- den Mitgliedsbeitrag nicht zahlt.
Die Mitgliedschaft erlischt im Falle des Todes.
§ 6
Organe
Organe des BVPPT sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere Organe gebildet werden.
§ 7
Der Vorstand des BVPPT
Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern. Zwei von diesen fünf Mitgliedern bilden den geschäftsführenden Vorsitz des Verbandes, die drei anderen Mitglieder bilden den erweiterten Vorstand. Die Mitglieder des Vorstands werden in der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Der Vorstand des BVPPT führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich. Entscheidungen werden mehrheitlich gefällt. Die beiden geschäftsführenden Vorsitzenden sind berechtigt, gemeinsam den Verein im Sinne des §26 BGB zu vertreten.
Der Vorstand/Die Mitgliederversammlung kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der Haushaltslage beschließen, dass Vereins- und Organämter entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung ausgeübt werden.
§ 8
Mitgliederversammlung
Der Vorstand beruft einmal jährlich eine Mitgliederversammlung ein. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnungspunkte. Die Mitgliederversammlung diskutiert die berufsständischen Fragen und Aufgabenstellungen für das kommende Jahr und ist darüber hinaus zuständig für:
- Satzungsänderungen
- die Wahl des Vorstandes und dessen Entlastung
- Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft
- die geänderte Betragsfestsetzung
Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn es das Interesse des Verbandes erfordert, wenn ein Vorstandsmitglied vorzeitig ausgeschieden ist oder wenn der 10. Teil der Mitglieder schriftlich vom Vorstand unter Angabe von Zweck und Grund die Einberufung verlangt hat. Zuständig für die Festsetzung der Tagesordnung und für die Einberufung ist der Vorstand. Zur ordentlichen Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von mindestens vier Wochen, zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Frist von mindestens drei Wochen schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen.
Die Versammlung wählt aus ihrer Mitte den/die VersammlungsleiterIn und den/die ProtokollführerIn.
Über die Mitgliederversammlung ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen, das von dem/der VersammlungsleiterIn und von dem/der ProtokollführerIn zu unterschreiben ist.
§ 9
Auflösung
Über die Auflösung des BVPPT kann nur in einer mit diesem Tagesordnungspunkt einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung Beschluss gefasst werden. Das nach Durchführung der Abwicklung noch vorhandene Verbandsvermögen entfällt an eine im Sinne der Ziele des BVPPT tätigen Institution. Die Entscheidung darüber wird in der abschließenden Mitgliederversammlung gefasst.
Postanschrift:
Berufsverband für Beratung, Pädagogik & Psychotherapie e.V.
Professional Association for Counseling, Education & Psychotherapy e.V.
Schubbendenweg 4
D - 52249 Eschweiler
Kontakt:
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Fax+ 49 2403 2 04 47
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